Die Bundesregierung will die Steuern auf Spirituosen und Sekt zum 1. Januar 2027 um 20 Prozent erhöhen. Der Bundesverband Wein, Sekt und Spirituosen (BWS) lehnt das ab und fordert, die Pläne im weiteren parlamentarischen Verfahren zurückzunehmen. In einer Pressemitteilung vom 29. Oktober 2026 bezweifelt der Verband, dass die erwarteten Mehreinnahmen tatsächlich zustande kommen.
Was geplant ist
Die Erhöhung ist Teil des Haushaltsbegleitgesetzes 2027, mit dem die Bundesregierung den Bundeshaushalt konsolidieren will. Steigen sollen die Alkoholsteuer, die Schaumweinsteuer, die Zwischenerzeugnissteuer, die etwa für Sherry oder Portwein gilt, sowie die Alkopopsteuer. Bier und Wein ohne Kohlensäure sind ausgenommen.
- Spirituosen: Der Steuersatz steigt von 1.303 auf 1.564 Euro je Hektoliter reinen Alkohols. Für eine 0,7-Liter-Flasche mit 40 Prozent Alkohol fallen damit rund 4,38 statt 3,65 Euro Alkoholsteuer an, zuzüglich Mehrwertsteuer.
- Sekt: Die Schaumweinsteuer steigt von 136 auf 163 Euro je Hektoliter. Pro 0,75-Liter-Flasche sind das etwa 1,22 statt 1,02 Euro.
Die Schaumweinsteuer gilt nicht nur für deutschen Sekt, sondern auch für importierte Schaumweine wie Champagner oder Cava. Passende Flaschen haben wir in unserer Übersicht Champagner bis 40 Euro zusammengestellt.
Laut Gesetzentwurf rechnet der Bund durch die höheren Alkoholsteuern mit Mehreinnahmen von 380 Millionen Euro im Jahr 2027 und 455 Millionen Euro im Jahr 2028. Für die Jahre 2027 bis 2031 sind insgesamt rund 2,2 Milliarden Euro veranschlagt.
Was das für Gin, Rum und Whisky bedeutet
Die Alkoholsteuer richtet sich allein nach der Menge an reinem Alkohol in der Flasche. Ob Gin, Rum oder Whisky darin ist und was die Flasche kostet, spielt keine Rolle. Höherprozentige Abfüllungen trifft die Erhöhung deshalb stärker. Unsere Beispielrechnung für 0,7-Liter-Flaschen:
| Beispiel (0,7 l) | Alkohol | Steuer heute | Steuer ab 2027 | Plus inkl. MwSt. |
|---|---|---|---|---|
| Gin mit Mindeststärke | 37,5 % | 3,42 € | 4,11 € | 0,82 € |
| Rum, Whisky oder Gin | 40 % | 3,65 € | 4,38 € | 0,87 € |
| Gin, häufig bei Craft-Abfüllungen | 43 % | 3,92 € | 4,71 € | 0,94 € |
| Single Malt Whisky | 46 % | 4,20 € | 5,04 € | 1,00 € |
| Whisky oder Rum in Fassstärke | 57 % | 5,20 € | 6,24 € | 1,24 € |
Weil die Steuer pro Flasche gleich hoch ist, macht sie bei günstigen Spirituosen einen größeren Teil des Preises aus. Bei einer Flasche mit 40 Prozent für 15 Euro entfallen heute rund 29 Prozent des Preises auf die Alkoholsteuer und die darauf erhobene Mehrwertsteuer. Würde der Handel die Erhöhung vollständig weitergeben, stiege der Preis um 5,8 Prozent. Bei 25 Euro wären es 3,5 Prozent, bei 40 Euro 2,2 Prozent und bei 80 Euro 1,1 Prozent. Ob und wie stark Hersteller und Handel die Steuer tatsächlich weitergeben, ist offen.
In der Bar fällt die Erhöhung pro Drink kaum ins Gewicht. Auf 4 Zentiliter einer Spirituose mit 40 Prozent, etwa für einen Gin Tonic, steigt die Steuer um rund 4 Cent, mit Mehrwertsteuer um rund 5 Cent.
Kleine Brennereien
Auch die ermäßigten Steuersätze für kleine Brennereien sollen um 20 Prozent steigen. Das betrifft vor allem Abfindungsbrennereien. Das sind meist kleine Obstbrenner, die bis zu 300 Liter reinen Alkohol im Jahr herstellen dürfen und bei denen die Alkoholmenge pauschal nach festen Ausbeutesätzen ermittelt wird. Für sie und für sogenannte Stoffbesitzer, die ihr Obst in einer solchen Brennerei brennen lassen, steigt der Satz laut dem Fachportal Kleinbrennerei von 10,22 auf 12,26 Euro je Liter reinen Alkohols. Für kleine Verschlussbrennereien mit bis zu 4 Hektolitern im Jahr soll er von 7,30 auf 8,76 Euro steigen.
Eine Abfindungsbrennerei, die ihr Kontingent von 300 Litern voll ausschöpft, zahlt damit künftig 3.678 statt 3.066 Euro Alkoholsteuer im Jahr, also 612 Euro mehr. Auf eine 0,7-Liter-Flasche Obstbrand mit 40 Prozent steigt die Steuer von 2,86 auf 3,43 Euro. Rheinland-Pfalz hatte im Bundesrat vorgeschlagen, das Kontingent der Abfindungsbrennereien auf 600 Liter anzuheben, fand dafür aber keine Mehrheit. Aus dem Bundestag gibt es einen Vorschlag für 700 Liter. Ob es einen solchen Ausgleich gibt, ist offen.
Die Argumente des BWS
Der BWS argumentiert, höhere Verbrauchsteuern führten zu höheren Preisen. Kaufen Verbraucher daraufhin weniger oder weichen auf andere Produkte aus, sinke die Steuerbasis, und die Mehreinnahmen könnten weitgehend aufgezehrt werden. Eine Modellrechnung des Verbands kommt zu dem Ergebnis, dass die gesamten Steuereinnahmen aus Spirituosen 2027 um 2 Millionen Euro und 2028 um 43 Millionen Euro unter dem jeweiligen Vorjahr liegen würden. Bei Schaumwein erwartet der BWS für 2027 ein Plus von 17 Millionen Euro, für 2028 ein Minus in derselben Höhe. Welche Annahmen der Rechnung zugrunde liegen, etwa zum Kaufverhalten, veröffentlicht der Verband nicht.
Besonders betroffen wären aus Sicht des Verbands mittelständische Sekt- und Spirituosenhersteller sowie Gastronomie und Bars. Die getränkegeprägte Gastronomie setzt laut BWS jährlich rund 9,6 Milliarden Euro um, an ihr hängen rund 225.000 Arbeitsplätze. Zudem wirft der Verband der Bundesregierung vor, ihr Versprechen zu brechen, auf zusätzliche steuerliche Belastungen zu verzichten. Unternehmen bräuchten Planungssicherheit, um zu investieren, etwa in alkoholfreie Produkte.
Der BWS bezweifelt außerdem, dass pauschale Steuererhöhungen auf einzelne Produktgruppen geeignet sind, missbräuchlichen Alkoholkonsum zu senken. Wirksamer seien gezielte Prävention, konsequenter Jugendschutz, Aufklärung und verantwortungsvolle Vermarktung. „Gerade jetzt braucht die Branche Verlässlichkeit statt neuer Belastungen“, sagt BWS-Geschäftsführer Dr. Alexander Tacer.
Wie es weitergeht
Beschlossen ist die Erhöhung noch nicht. Im Bundesrat scheiterte Ende September ein Antrag von Rheinland-Pfalz, die höhere Alkohol- und Schaumweinsteuer aus dem Gesetzentwurf zu streichen. Die Länderkammer hat dabei allerdings nur im ersten Durchgang Stellung genommen. Laut BWS haben sich neben dem rheinland-pfälzischen Ministerpräsidenten Gordon Schnieder auch Hessens Ministerpräsident Boris Rhein gegen die Pläne gestellt. Der BWS verweist außerdem auf Sachverständige, die in der Anhörung des Haushaltsausschusses am 12. Oktober Zweifel an den prognostizierten Mehreinnahmen geäußert hätten. Laut Bundestag waren die steuerlichen Maßnahmen dort allerdings nicht Gegenstand der Anhörung. Dazu hört der Finanzausschuss am 9. November 2026 eigens Sachverständige an. Die abschließende Entscheidung im Bundestag steht noch aus.
Wie sich der Spirituosenmarkt bereits jetzt verändert, haben uns Händler und Hersteller für unseren Beitrag zum Spirituosenmarkt 2026 erzählt.
Originalquellen: Pressemitteilung des BWS vom 29. Oktober 2026, BWS-Beitrag vom 13. Oktober 2026, Deutscher Bundestag zur Anhörung im Haushaltsausschuss, die Übersicht von KPMG zum Entwurf des Haushaltsbegleitgesetzes 2027 sowie Kleinbrennerei zu den ermäßigten Steuersätzen.